Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Tanja Blanchard
Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission
E-Mail: tanja.blanchard@acc-ch.ch
Mobile: 078 231 48 40
ACC Level 1 // Downloadcenter
ACC Level I
Begleitende Seelsorge, Level I, bietet Glaubens- und Lebenshilfe an. Dies beinhaltet Zuhören, Stützen, Begleiten, Fürbitte und Teilnehmen an aktuellen Glaubens- und Lebensfragen. Die Begleitung kann ehrenamtlich und unentgeltlich angeboten werden.
Mitgliedschaft
Die Akkreditierung als Fachmitglied begründet automatisch die Mitgliedschaft bei ACC Deutschschweiz.
Grundanforderungen der Akkreditierung
Abgeschlossene Ausbildung mit mindestens 200 Lerneinheiten (LE) gemäss Akkreditierungsunterlagen. Falls Sie über eine abgeschlossene Ausbildung von einer ACC- zertifizierten Ausbildungsstätte verfügen, profitieren Sie von einem verkürzten Akkreditierungsverfahren.
Folgende Institutionen sind derzeit von ACC zertifiziert
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bcb - bildungszentrum christliche begleitung und beratung (www.bcb-schweiz.ch)
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BeLife (www.belife-seelsorgeausbildung.ch)
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ICL Institut für Christliche Lebens- und Eheberatung (www.icl-institut.org)
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Schleife Stiftung (www.schleife.ch)
Reakkreditierung
Zwecks Qualitätssicherung werden akkreditierte Fachmitglieder alle drei Jahre reakkreditiert.
Ablauf der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung
Bitte wählen Sie untenstehend den zutreffenden Formularsatz aus. Im Merkblatt sind die zentralen Informationen zusammengefasst.
DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD
Antragssteller in Ausbildung bei bcb | BeLife | ICL | Schleife
Antragssteller in Ausbildung bei anderen Institutionen
Formulare für die Reakkreditierung
Antragssteller mit abgeschlossener Ausbildung bei bcb | BeLife | ICL | Schleife
Antragssteller mit abgeschlossener Ausbildung anderen Institutionen
ACC Level 2 // Downloadcenter
ACC Level II
Beratende Seelsorge, Level II, bietet neben den Kerninhalten von begleitender Seelsorge ganzheitliche und strukturierte Beratung an. Im speziellen ist der Berater geschult, die Grenze zu erkennen, wo eindeutige Krankheitssymptome vorliegen, die in den Verantwortungsbereich des Therapeuten gehören.
Der Dienst kann innerhalb einer Gemeinde, einer Institution im Sellsorge-/Therapiebereich oder in eigener Praxis geschehen. Die Beratung kann gegen Entlöhnung erfolgen.
Mitgliedschaft
Die Akkreditierung als Fachmitglied begründet automatisch die Mitgliedschaft bei ACC Deutschschweiz.
Grundanforderungen der Akkreditierung
Abgeschlossene Ausbildung mit mindestens nachgewiesenen 600 Lerneinheiten (LE) gemäss Akkreditierungsunterlagen. Falls Sie über eine abgeschlossene Ausbildung von einer ACC- zertifizierten Ausbildungsstätte verfügen, profitieren Sie von einem verkürzten Akkreditie- rungsverfahren.
Folgende Institutionen sind derzeit von ACC zertifiziert
-
bcb - bildungszentrum christliche begleitung und beratung (www.bcb-schweiz.ch)
-
ICL Institut für Christliche Lebens- und Eheberatung (www.icl-institut.org)
Reakkreditierung
Zwecks Qualitätssicherung werden akkreditierte Fachmitglieder alle drei Jahre reakkreditiert.
Ablauf der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung
Bitte wählen Sie untenstehend das Merkblatt und den zutreffenden Formularsatz aus. Im Merkblatt sind die zentralen Informationen zusammengefasst.
DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD
Antragssteller in Ausbildung bei bcb | ICL
Antragssteller in Ausbildung bei anderen Institutionen
Formulare für die Reakkreditierung
Antragssteller mit abgeschlossener Ausbildung bei bcb | ICL
Antragssteller mit abgeschlossener Ausbildung anderen Institutionen
ACC Level 3 // Downloadcenter
ACC Level III
ACC-Fachmitglieder Level III arbeiten seelsorgerlich, beraterisch oder supervisorisch in ihrem Fachbereich. Dazu gehören beispielsweise Paar- und Familienberatung, Traumatherapie, Coaching, Supervision u.a. Dies setzt eine vertiefte seelsorgerliche und beraterische Weiterbildung in Theorie und Praxis voraus.
Der Dienst kann innerhalb einer Gemeinde, einer Institution im Seelsorge-/Therapiebereich oder in eigener Praxis und gegen Entlöhnung ausgeübt werden.
Mitgliedschaft
Die Akkreditierung als Fachmitglied begründet automatisch die Mitgliedschaft bei ACC Deutschschweiz.
Grundanforderungen der Akkreditierung
Abgeschlossene Psychosoziale Ausbildung mit mindestens nachgewiesenen 600 Lerneinheiten (LE) gemäss Akkreditierungsunterlagen. Zusätzliche Fachspezifische Ausbildung mit mind. 600 LE gemäss Akkreditierungsunterlagen.
Reakkreditierung
Zwecks Qualitätssicherung werden akkreditierte Fachmitglieder alle drei Jahre reakkreditiert.
Ablauf der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung
Bitte wählen Sie untenstehend das Merkblatt und den zutreffenden Formularsatz aus. Im Merkblatt sind die zentralen Informationen zusammengefasst.
DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD