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Ethikkodex
Präambel
Der sorgsame und verantwortungsvolle Umgang mit den Ratsuchenden und deren Anliegen bildet die Grundlage für Seelsorge, Beratung, Supervision und Coaching. Der ACC-Ethikkodex ist für alle ACC-Mitglieder verbindlich. Er wird von allen ACC-Mitgliedern und zertifizierten Institutionen unterschrieben.
I. Zur eigenen Person
Biblisches Fundament
Die ACC Fachmitglieder stehen in der Verantwortung vor Gott und anerkennen die Bibel als sein Wort und als ethische Grundlage ihres Wirkens. Sie bekennen sich zu Gott, dem Vater und zu Jesus Christus, dem gekreuzigten und auferstandenen Sohn Gottes, und zum Heiligen Geist gemäss der Heiligen Schrift.
Persönliche Gesundheit
Die ACC Fachmitglieder wissen um ihre Begrenztheit, sorgen für ihre Psychohygiene und achten darauf, dass sie die ihnen verliehene Macht nicht missbrauchen. Insbesondere achten sie auf ihre unerfüllten Bedürfnisse, z.B. nach Anerkennung, Macht, Geld oder in Bereichen der Sexualität. Dazu nehmen sie kompetente Hilfe in Anspruch.
Fachliche Kompetenz
Die ACC Fachmitglieder verpflichten sich, nur jene Dienstleistungen auszuweisen und anzubieten, die ihren Qualifikationen und Kompetenzen entsprechen. Um ihre Kompetenzen zu erweitern und die Qualität der eigenen Arbeit zu sichern, bilden sie sich regelmässig weiter und nehmen Supervision in Anspruch. Im Konfliktfall halten sie sich an die Weisungen der ACC-Beschwerdekommission. Sind weitere als die eigenen fachlichen Kompetenzen gefragt, werden den Ratsuchenden entsprechende Fachleute empfohlen, insbesonders bei psychisch kranken Menschen.
Meldepflicht und Schlichtungsstelle
Zum Wohl von Ratsuchenden melden die ACC Fachmitglieder eventuelle Missbräuche, die sie bei anderen ACC-akkreditierten Fachkräften beobachten, der ACC-Beschwerde-kommission. Die Beschwerdestelle verpflichtet sich zur sorgsamen Überprüfung der Hinweise. Auch Selbstanzeigen zum eigenen Schutz sind möglich. Im Konfliktfall halten sich ACC Fachmitglieder an die Weisungen der ACC-Beschwerdekommission.
II. Zur Klientenbeziehung
Respekt vor der Person
Die ACC Fachmitglieder respektieren die Würde und Integrität der Klienten oder Ratsuchenden, ebenso deren persönlichen theologischen und ethischen Haltungen. Dabei reflektieren sie ihre eigenen religiösen und ethischen Überzeugungen.
Unabhängigkeit der Partner
Die Begegnung wird so gestaltet, dass die Unabhängigkeit der Klienten und Ratsuchenden gewahrt bleibt. Die ACC Fachmitglieder begehen Missbrauch, wenn sie eigene Ziele, Wünsche und Bedürfnisse verfolgen und/oder durchsetzen. Der Einbezug des christlichen Glaubens geschieht nur mit Zustimmung des Klienten oder Ratsuchenden.
Informationen und Vereinbarungen
Das ACC Fachmitglied informiert den Ratsuchenden beim ersten Gespräch über
- seine Rechte und Beschwerdemöglichkeitendie
- Honorarbedingungen
- die Schweigepflicht
- die eigene Inanspruchnahme von Inter- und Supervision
- die Regelung im Abwesenheits- bzw. Krankheitsfall
Wir empfehlen, die Vereinbarungen über die Modalitäten der Sitzungen schriftlich festzuhalten.
Schweige- und Dokumentationspflicht
Die ACC Fachmitglieder verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Informationen an Dritte (Ärzte, Psychotherapeuten, Publikationen, etc.) werden nur nach Vorliegen der Schweigepflichtentbindung weitergegeben. Die ACC Fachmitglieder sichern Notizen und ihnen anvertraute Informationen vor fremdem Zugriff während den gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahren. Über den Beratungsprozess wird eine Dokumentation erstellt, in welche die Klienten oder Ratsuchenden Einsichtsrecht haben.
Beendigung des Prozesses
Der Prozess kann vom ACC Fachmitglied und vom Klienten oder Ratsuchenden jederzeit beendet werden. Der Ethikkodex bleibt auch nach dem beendeten Prozess bestehen.
III. Beschwerde
Wer eine Beschwerde gegen ein ACC-Fachmitglied einreichen will, wendet sich schriftlich an den Präsidenten, die Präsidentin der ACC-Beschwerdekommission. Die ACC-Beschwerdekommission informiert die Beschwerde führende Person über das weitere Vorgehen. ACC-Mitglieder, gegen die eine Beschwerde vorliegt, werden schriftlich aufgefordert, zur Klage Stellung zu nehmen. Die ACC-Beschwerdekommission entscheidet daraufhin, ob eine Verletzung des Ethikkodex vorliegt und teilt dies dem Betroffenen mit.
Entscheide der ACC-Beschwerdekommission
Die ACC-Beschwerdekommission ist gemäss Statuten Art. 14 c3 für Massnahmen und Sanktionen gegenüber ACC-Mitgliedern zuständig:
Kompetenzfördernde Massnahmen:
Auflagen betreffend Weiterbildung- und Fortbildung
Supervision
Eigentherapie
Offenlegung von Rechnungen
Sanktionen:
Verwarnung
Verweis mit Offenlegung innerhalb der ACC
Bussen von Fr. 500.- bis zu Fr. 5'000.-
Zeitweilige Suspendierung der Mitgliedschaft
Ausschluss
verabschiedet durch die GV am 2.Mai 2008 und 15. Juni2009
Überarbeitung verabschiedet durch die MV vom 28.03.2012
hier geht's zum Download des Ethikkodex [194 KB]

