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Berufshaftpflicht-Versicherung

Der ACC bietet seinen Fachmitgliedern für Seelsorge, Beratung und Supervision eine gratis Berufshaftpflichtversicherung an.
Der günstige Abschluss bei der Helvetia Versicherung war darum möglich, weil wir als ACC als kirchliche Organisation gesehen werden. Sehe Sie sich hier [982 KB] die Police an.

Was tun bei einem Schadenfall?

Wenn ein Berater/Beraterin im Zusammenhang mit der Tätigkeit in Seelsorge, Beratung oder Supervision mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert wird, sind folgende Schritte zu beachten:

Beispiele

Adresse Berufshaftplichtversicherung

Helvetia
Phon: 058 280 3000 (24h)
Fax: 058 260 3001
www.helvetia.ch/schaden

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Vorgehen bei Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes

Wenn ein Fachmitglied wegen eines Vorsatzdeliktes in Seelsorge, Beratung oder Supervision angeklagt wird und einen ACC nahen Anwalt zu Rate ziehen möchte, sind folgende Schritte zu beachten:

Kosten

Bei erwiesener Unschuld ist die Gegenpartei (bei Mittellosigkeit des Klägers der Staat) verpflichtet, die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie weitere entstandene Auslagen zu übernehmen.

Beispiel

Ein Vorsatzdelikt ist eine Tat, die man durch Wissen und/oder Wollen ausübt. Beispiel: Eine Ratsuchende verklagt den Berater wegen eines sexuellen Übergriffs während eines Gesprächs.

Verantwortlicher ACC des Bereichs Rechtsberatung

Rolf Germann
Stiftung Schleife
Pflanzschulstr. 17
CH-8411 Winterthur
052 233 60 80
rolf.germann@schleife.ch

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Rechtshilfe des ACC

ACC hilft und unterstützt seine Mitglieder in Rechtsfällen aus ihrer Beratertätigkeit durch die Vermittlung eines Rechtsbeistandes und auch psychologischem Beistand. Finanzielle Unterstützung von Seiten der ACC ist dabei ausgeschlossen.

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