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Berufshaftpflicht-Versicherung
Der ACC bietet seinen Fachmitgliedern für Seelsorge, Beratung und Supervision eine gratis Berufshaftpflichtversicherung an.
Der günstige Abschluss bei der Helvetia Versicherung war darum möglich, weil wir als ACC als kirchliche Organisation gesehen werden. Sehe Sie sich hier [982 KB]
die Police an.
Was tun bei einem Schadenfall?
Wenn ein Berater/Beraterin im Zusammenhang mit der Tätigkeit in Seelsorge, Beratung oder Supervision mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert wird, sind folgende Schritte zu beachten:
- Keine mündlichen oder schriftlichen Zusagen geben oder Schuldeingeständnisse machen.
- Den ACC Verantwortlichen des Bereiches Rechtsberatung informieren (Adresse siehe unten).
- Die Forderung sofort an die Betriebshaftpflicht von ACC weiterleiten. Der Schadeninspektor wird die Abklärungen übernehmen und sich mit dem betroffenen Berater in Verbindung setzen. Das Schadenformular findet man unter folgendem Link: https://secure.helvetia.ch/cch/service/schadencenter/schadenmeldung-gk-online/personenschaden-gk.htm
- Policen Nummer: 4.000.405.658
Beispiele
- Ein Ratsuchender verklagt seinen Berater, weil er sich durch die Gespräche manipuliert fühlte und daraufhin Entscheidungen traf, die zu finanziellen Nachteilen führten.
- Ein Ratsuchender stolpert im Beratungszimmer über den ausgelegten Teppich und verletzt sich
Adresse Berufshaftplichtversicherung
Helvetia
Phon: 058 280 3000 (24h)
Fax: 058 260 3001
www.helvetia.ch/schaden
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Vorgehen bei Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes
Wenn ein Fachmitglied wegen eines Vorsatzdeliktes in Seelsorge, Beratung oder Supervision angeklagt wird und einen ACC nahen Anwalt zu Rate ziehen möchte, sind folgende Schritte zu beachten:
- Den ACC Verantwortlichen des Bereiches Rechtsberatung kontaktieren (Adresse siehe unten).
- ACC wird sich daraufhin mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der mit dieser Thematik vertraut ist. Sobald ein geeigneter Anwalt bereit ist, dieses Mandat zu übernehmen, kann der Berater selbst einen Termin mit diesem Anwalt vereinbaren.
- Der ACC Verantwortliche wird vom Berater über den Ausgang der Verhandlung nach der Veröffentlichung des Urteils informiert.
Kosten
Bei erwiesener Unschuld ist die Gegenpartei (bei Mittellosigkeit des Klägers der Staat) verpflichtet, die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie weitere entstandene Auslagen zu übernehmen.
Beispiel
Ein Vorsatzdelikt ist eine Tat, die man durch Wissen und/oder Wollen ausübt. Beispiel: Eine Ratsuchende verklagt den Berater wegen eines sexuellen Übergriffs während eines Gesprächs.
Verantwortlicher ACC des Bereichs Rechtsberatung
Rolf Germann
Stiftung Schleife
Pflanzschulstr. 17
CH-8411 Winterthur
052 233 60 80
rolf.germann@schleife.ch
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Rechtshilfe des ACC
ACC hilft und unterstützt seine Mitglieder in Rechtsfällen aus ihrer Beratertätigkeit durch die Vermittlung eines Rechtsbeistandes und auch psychologischem Beistand. Finanzielle Unterstützung von Seiten der ACC ist dabei ausgeschlossen.

