Textversion

Sie sind hier: Startseite  » Ethikkodex


Ethikkodex


Präambel

Der sorgsame und verantwortungsvolle Umgang mit Glaubens- und Lebensfragen bildet die Grundlage für die Seelsorge. Der ACC-Ethikkodex ist für alle ACC-Mitglieder verbindlich. Der ACC-Ethikkodex wird von allen ACC-Mitgliedern und zertifizierten Institutionen unterschrieben.


I. Person des Seelsorgers

Biblisches Fundament
Der Seelsorger anerkennt die Bibel als Grundlage seines Wirkens. Er steht in der Verantwortung vor Gott.

Persönliche Gesundheit

Der Seelsorger weiss um seine Begrenztheit, sorgt für seine Psychohygiene und achtet darauf, dass er seine ihm verliehene Macht nicht missbraucht. Insbesondere achtet der Seelsorger auf seine unerfüllten Bedürfnisse z.B. nach Anerkennung, Macht, Geld oder Sexualität. Dazu nimmt er kompetente Hilfe in Anspruch.

Fachliche Kompetenz
Der Seelsorger verpflichtet sich nur jene Dienstleistungen auszuweisen und anzubieten, die seinen Qualifikationen und Kompetenzen entsprechen. Um seine Kompetenzen zu erweitern und die Qualität der Seelsorge zu sichern, bildet er sich regelmässig weiter und nimmt Supervision in Anspruch. Im Konfliktfall hält sich der Seelsorger an die Weisungen der ACC-Beschwerdekommission. Sind andere als die eigenen fachlichen Kompetenzen gefragt, werden den Ratsuchenden die entsprechenden Fachleute empfohlen, insbesondere bei psychisch kranken Menschen.

Meldepflicht
Zum Wohl von Ratsuchenden meldet der Seelsorger Missbräuche, die er bei anderen ACC-akkreditierten Fachkräften in Seelsorge und Supervision beobachtet, der ACC-Beschwerdekommission.

II. Seelsorgebeziehung

Respekt vor der Person
Der Seelsorger respektiert Würde und Integrität des Ratsuchenden ebenso wie persönliche theologische und ethische Haltungen. Dabei reflektiert er die eigenen religiösen und ethischen Überzeugungen.

Unabhängigkeit der Partner

Die Seelsorge wird so gestaltet, dass im Respekt vor dem Ratsuchenden dessen Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Der Seelsorger begeht Missbrauch, wenn er eigene Ziele, Wünsche und Bedürfnisse verfolgt und/oder durchsetzt. Der Einbezug des christlichen Glaubens in die Seelsorge geschieht nur mit Zustimmung des Ratsuchenden.

Informationen und Vereinbarungen
Der Seelsorger informiert den Ratsuchenden beim ersten Seelsorgegespräch über
- seine Rechte und Beschwerdemöglichkeiten
- die Honorarbedingungen
- die Schweigepflicht
- die eigene Inanspruchnahme von Inter- und Supervision
- die Regelung im Abwesenheits- bzw. Krankheitsfall
Es empfiehlt sich die Vereinbarungen über die Modalitäten der seelsorgerlichen Sitzungen schriftlich festzuhalten.

Schweige- und Dokumentationspflicht
Der Seelsorger verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Informationen an Dritte (Ärzte, Psychotherapeuten, Publikationen, etc.) werden nur nach Vorliegen der Schweigepflichtentbindung weitergegeben Der Seelsorger sichert Notizen und ihm anvertraute Informationen vor fremdem Zugriff während den gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahren. Über die Seelsorge wird eine Dokumentation erstellt, in welche Ratsuchende Einsichtsrecht haben.

Beendigung der Seelsorge
Die Seelsorge kann vom Ratsuchenden jederzeit beendet werden. Der Ethikkodex gilt nach beendeter Seelsorge weiterhin.

III. Beschwerde

Wer eine Beschwerde gegen einen ACC-Seelsorger einreichen will, wendet sich schriftlich an den/die PräsidentIn der ACC-Beschwerdekommission. Die ACC-Beschwerdekommission informiert den Beschwerdeführer über das weitere Vorgehen. ACC-Mitglieder, gegen die eine Beschwerde vorliegt, werden schriftlich aufgefordert, zur Klage Stellung zu nehmen. Die ACC-Beschwerdekommission entscheidet, ob eine Verletzung des Ethikkodex vorliegt und teilt dies den Betroffenen mit.

Entscheide der ACC-Beschwerdekommission
Die ACC-Beschwerdekommission ist gemäss Statuten Art. 14 c3 zuständig für Massnahmen und Sanktionen gegenüber ACC-Mitgliedern:

Kompetenzfördernde Massnahmen:
• Auflagen betreffend Weiterbildung- und Fortbildung
• Supervision
• Eigentherapie
• Offenlegung von Rechnungen

Sanktionen:
• Verwarnung
• Verweis mit Bekanntmachung innerhalb der ACC
• Bussen von Fr. 500.- bis zu Fr. 5'000.-
• zeitweilige Suspendierung der Mitgliedschaft
• Ausschluss



verabschiedet von der GV am 2. Mai 2008 und 15. Juni 2009

hier geht's zum Download des Ethikkodex [61 KB]

Grafik Grafik